Untersuchungen und Tauglichkeitszeugnisse für Piloten
Flugmedizinischer Sachverständiger Klasse II gemäß EASA
Ich führe Untersuchungen für Privatpiloten (Klasse 2); LAPL (Light Aircraft Pilot License) und Cabin Crew Medicals durch. Grundlage für die Beurteilung der Tauglichkeit sind dabei die seit 2013 eingeführten EASA-Richtlinien.
Als Fliegerarzt und gleichzeitig Inhaber einer Pilotenlizenz sind mir Sorgen und Bedenken vor einer Tauglichkeitsuntersuchung sehr gut bewusst. Ich verstehe mich daher als Partner der Piloten und angehenden Piloten, um im vertrauensvollen Umfeld optimale Bedingungen zu finden, welche unter Beachtung der Regularien eine Tauglichkeit ermöglichen. Hierbei können auch gutachterliche Bewertungen speziell auch auf dem neurologischen Fachgebiet durchgeführt werden (incl. Medical-Flight-Test falls notwendig).
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Letztes Tauglichkeitszeugnis
- Pilotenlizenzen
- Ausgefüllten Antrag
- Brillenträger mit mäßiger bis starker Korrektur benötigen bei der Erstausstellung eine Untersuchung vom Augenarzt (siehe Formular "Augenärztlicher Untersuchungsbericht").
- Wichtig: Zusätzliche Unterlagen wie Brille und Brillenpass oder Messung durch Optiker und bei Kontaktlinsenträgern die Kontaktlinsen zur Messung mitbringen. Jede Sehhilfe muss einzeln getestet werden!
Formulare Download
Die aktuellen notwendigen Untersuchungsanträge können Sie auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes unter --> "Luftfahrtpersonal" --> "Flugmedizin" --> "Formulare Flugmedizin" herunterladen und vorab ausfüllen (Antrag Ausstellung Tauglichkeitszeugnis und ggf. Augenärztlicher Bericht zum mitnehmen für den Augenarzt).
Kosten
Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Alle Untersuchungen werden nach GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) abgerechnet. Den Preis für die bei Ihnen notwendige Untersuchung können Sie per Telefon erfragen.